Energie-Glossar · B
BEHG
Das BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) ist ein Bundesgesetz von 2019, das einen nationalen CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin, Diesel, Flüssiggas und Kohle einführt. Es ergänzt den EU-Emissionshandel um die Sektoren Wärme und Verkehr, bis der europäische Emissionshandel EU-ETS 2 im Jahr 2028 startet.
CO₂-Bepreisung: BEHG → EU-ETS 2
- 2019BEHG beschlossen
- 2021Nationaler CO₂-Preis startet
- 2028EU-ETS 2 startet
Die wichtigsten Informationen zu BEHG
- Zertifikatspflicht liegt bei den Brennstofflieferanten, die die Kosten über die Preise an Endverbraucher weitergeben
- Preispfad: 25 €/t (2021) über 45 €/t (2024) und 55 €/t (2025); seit 2026 Versteigerung im Korridor 55 bis 65 €/t
- Übergang in den EU-ETS 2 Ende 2025 um ein Jahr auf 2028 verschoben – das nationale System läuft entsprechend länger
- Faustformel: 50 €/t CO₂ verteuern Erdgas um rund 1 ct/kWh und Heizöl um etwa 1,3 ct/kWh
- CO₂-Kosten werden bei vermieteten Gebäuden seit 2023 nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt
Wie funktioniert der nationale Emissionshandel nach dem BEHG?
Das BEHG bepreist die CO₂-Emissionen fossiler Brennstoffe über ein Zertifikatssystem – das nationale Emissionshandelssystem (nEHS), verwaltet von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Zertifikatspflichtig sind nicht die Endverbraucher, sondern die Brennstofflieferanten: Wer Heizöl, Erdgas, Benzin, Diesel, Flüssiggas oder Kohle in Verkehr bringt, muss für die damit verbundenen Emissionen Zertifikate erwerben und abgeben. Die Kosten geben die Lieferanten über die Brennstoffpreise weiter – beim Endkunden kommt der CO₂-Preis also als Preisbestandteil von Gas, Heizöl und Kraftstoffen an.
Der Preis folgte zunächst einem gesetzlich fixierten Pfad: Er startete 2021 bei 25 Euro je Tonne CO₂ und stieg über 30 Euro (2022/2023) und 45 Euro (2024) auf 55 Euro (2025). Seit 2026 werden die Zertifikate versteigert – zunächst in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne, innerhalb dessen sich der Preis nach der Nachfrage bildet. Damit ist der Übergang vom Festpreis- zum Marktsystem eingeleitet.
Verwaltet wird das nEHS von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Die zertifikatspflichtigen Unternehmen müssen ihre Brennstoffmengen jährlich berichten und die entsprechende Zertifikatemenge abgeben; für Endverbraucher entstehen daraus keine eigenen Pflichten. Auf der Rechnung von Gaslieferanten wird der CO₂-Kostenanteil ausgewiesen – so lässt sich die Belastung je Abnahmestelle konkret nachvollziehen.
Was ändert sich mit dem EU-ETS 2?
Das BEHG ist als Brücke konzipiert: Es bepreist die Sektoren Wärme und Verkehr national, bis der europäische Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr (EU-ETS 2) übernimmt. Der ursprünglich für 2027 geplante Start des EU-ETS 2 wurde auf EU-Ebene Ende 2025 um ein Jahr auf 2028 verschoben; das nationale System läuft entsprechend verlängert weiter.
Mit dem Start des EU-ETS 2 bildet sich der CO₂-Preis frei am europäischen Markt – eine feste Preisobergrenze wie im nationalen Korridor gibt es dann nicht mehr, auch wenn Stabilitätsmechanismen vorgesehen sind. Preissprünge sind ab diesem Zeitpunkt möglich. Für langfristige Entscheidungen über Heizsysteme und Sanierungen sollte deshalb nicht mit dem heutigen CO₂-Preis kalkuliert werden, sondern mit deutlich steigenden Preisen als realistischem Szenario.
Die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel fließen in den Klima- und Transformationsfonds des Bundes und finanzieren von dort unter anderem die Gebäudeförderung – etwa die BEG-Zuschüsse für Heizungstausch und Sanierung. Der CO₂-Preis wirkt damit doppelt: Er verteuert fossiles Heizen und finanziert zugleich die Alternativen.
Für Beschaffung und Verträge folgt daraus ein Prüfpunkt: Bei Gasverträgen mit längerer Laufzeit sollte klar geregelt sein, wie CO₂-Kostensteigerungen weitergegeben werden – als Bestandteil des Arbeitspreises, über Preisanpassungsklauseln oder separat ausgewiesen. Wer Budgets über 2028 hinaus plant, sollte mit Szenarien deutlich höherer CO₂-Preise rechnen statt mit einer einzelnen Punktschätzung.
Was bedeutet der CO₂-Preis konkret für Heizkosten und Sanierungsentscheidungen?
Als Faustformel verteuern 50 Euro je Tonne CO₂ das Erdgas um rund 1 Cent je Kilowattstunde und Heizöl um etwa 1,3 Cent je Kilowattstunde. Bei einem typischen Mehrfamilienhaus mit sechsstelligem jährlichem Wärmeverbrauch summiert sich das zu spürbaren Beträgen – und der Betrag wächst mit jedem Preisschritt. Strom ist vom BEHG nicht betroffen; das verbessert die relative Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen gegenüber Gas- und Ölheizungen Jahr für Jahr.
Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Bei einem CO₂-Preis von 60 Euro je Tonne entspricht die Belastung nach der Faustformel gut 1,2 Cent je Kilowattstunde Erdgas. Für eine Wohnung mit 10.000 kWh Gasverbrauch sind das rund 120 Euro im Jahr, für ein Mehrfamilienhaus mit 100.000 kWh etwa 1.200 Euro – vor der Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter nach dem Stufenmodell.
Für Vermieter und Hausverwaltungen kommt die Verteilungsfrage hinzu: Nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) werden die CO₂-Kosten bei vermieteten Gebäuden seit 2023 nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt – je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Vermieteranteil. In energetisch schlechten Gebäuden trägt der Vermieter den Großteil der CO₂-Kosten, in effizienten Gebäuden der Mieter. Die Aufteilung muss in der Heizkostenabrechnung korrekt umgesetzt werden.
- CO₂-Kostenanteil je Gebäude ermitteln und die Einstufung im Stufenmodell jährlich prüfen
- Steigende CO₂-Preise in Wirtschaftlichkeitsrechnungen für Heizungstausch und Sanierung einpreisen
- Eigentümer frühzeitig informieren: Der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten ist ein direktes finanzielles Argument für energetische Maßnahmen
Unterm Strich ist das BEHG ein Lenkungsinstrument mit klarer Botschaft: Fossiles Heizen wird planmäßig teurer. Der steigende CO₂-Preis verbessert die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen, Anschlüssen an Wärmenetze und energetischen Sanierungen – wer heute Investitionsentscheidungen trifft, sollte den Preispfad bis zum EU-ETS 2 und darüber hinaus mitdenken.
Häufige Fragen zu BEHG
Zahle ich den CO₂-Preis direkt an den Staat?
Nein. Zertifikatspflichtig sind die Brennstofflieferanten, die ihre Kosten über die Gas-, Heizöl- und Kraftstoffpreise weitergeben. Auf Ihrer Gasrechnung ist der CO₂-Kostenanteil in der Regel ausgewiesen. Als Endverbraucher zahlen Sie den CO₂-Preis also indirekt über den Brennstoffpreis mit.
Wie hoch ist der CO₂-Preis aktuell?
Seit 2026 werden die Zertifikate im nationalen Emissionshandel versteigert, zunächst in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ – der genaue Preis bildet sich innerhalb dieser Spanne nach der Nachfrage. Zuvor galten Festpreise, zuletzt 55 Euro je Tonne im Jahr 2025. Ab dem Start des EU-ETS 2 im Jahr 2028 bildet sich der Preis frei am europäischen Markt.
Wer trägt die CO₂-Kosten im Mietverhältnis?
Seit 2023 werden sie nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz über ein Stufenmodell aufgeteilt: Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Vermieteranteil – in sehr ineffizienten Gebäuden trägt der Vermieter den Großteil, in sehr effizienten der Mieter fast alles. Die Aufteilung muss in der Heizkostenabrechnung umgesetzt werden.
Was passiert mit dem BEHG, wenn der EU-ETS 2 startet?
Der nationale Emissionshandel geht in den europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr über, dessen Start Ende 2025 auf 2028 verschoben wurde. Ab dann bildet sich der CO₂-Preis frei am europäischen Markt, ohne festen nationalen Preiskorridor. Für die Kalkulation bedeutet das: höhere Preisunsicherheit und tendenziell steigende CO₂-Kosten.
Lohnt sich der Heizungstausch wegen des CO₂-Preises früher?
Häufig ja. Als Faustformel verteuern 50 Euro je Tonne CO₂ Erdgas um rund 1 ct/kWh und Heizöl um etwa 1,3 ct/kWh – Kosten, die eine Wärmepumpe nicht trägt. Zusammen mit der BEG-Förderung von bis zu 70 Prozent beim Heizungstausch verschiebt der steigende CO₂-Preis die Wirtschaftlichkeit systematisch zugunsten nicht-fossiler Systeme.