Energie-Glossar · C

CCP (Central Counterparty)

Aktualisiert am · Lesezeit ca. 2 Min.

Eine CCP (Central Counterparty, zentrale Gegenpartei) tritt nach Geschäftsabschluss zwischen Käufer und Verkäufer und wird selbst zur Vertragspartei beider Seiten, wodurch sie das Ausfallrisiko der ursprünglichen Handelspartner übernimmt. Im deutschen Energiehandel übernimmt diese Funktion insbesondere die European Commodity Clearing AG (ECC), die Clearing und Settlement für EEX und EPEX SPOT abwickelt.

Die wichtigsten Informationen zu CCP (Central Counterparty)

  • CCP steht für Central Counterparty, auf Deutsch zentrale Gegenpartei im Börsenhandel.
  • Durch Novation wird die CCP rechtlich zum Käufer für jeden Verkäufer und zum Verkäufer für jeden Käufer.
  • Im deutschen Energiehandel übernimmt die European Commodity Clearing AG (ECC) diese Funktion für EEX und EPEX SPOT.
  • Über Margining und Sicherheitenmanagement sichert die CCP Geschäfte gegen den Ausfall einzelner Handelspartner ab.
  • Die EMIR-Verordnung regelt, wann Unternehmen Derivate über eine CCP clearen lassen müssen und wann Hedging-Geschäfte davon ausgenommen sind.

Wie funktioniert das Clearing über eine zentrale Gegenpartei?

Eine zentrale Gegenpartei schiebt sich nach Geschäftsabschluss zwischen Käufer und Verkäufer und wird durch die sogenannte Novation selbst zur Vertragspartei beider Seiten: Aus einem ursprünglichen Geschäft zwischen zwei Handelspartnern werden rechtlich zwei neue Geschäfte – eines zwischen dem ersten Partner und der CCP, eines zwischen der CCP und dem zweiten Partner.

Für die Marktteilnehmer bedeutet das: Sie tragen nicht mehr das individuelle Ausfallrisiko ihres ursprünglichen Handelspartners, sondern nur noch das Risiko gegenüber der CCP selbst – die durch strenge Eigenkapital-, Sicherheiten- und Ausfallregeln abgesichert ist.

Zur Absicherung verlangt die CCP von allen Clearingmitgliedern Sicherheiten in Form von Initial Margin (Ersteinschuss zur Deckung möglicher künftiger Verluste) und Variation Margin (laufender Ausgleich von Wertänderungen). Fällt ein Handelspartner aus, greift die CCP zunächst auf diese Sicherheiten und danach auf einen gestaffelten Ausfallfonds zurück, bevor andere Marktteilnehmer betroffen wären.

Welche Rolle spielt die European Commodity Clearing (ECC) im deutschen Energiehandel?

Im deutschen und europäischen Energiehandel übernimmt die European Commodity Clearing AG (ECC) mit Sitz in Leipzig die Funktion der zentralen Gegenpartei für die Handelsplätze der EEX-Gruppe.

Die ECC cleart sowohl den Terminmarkt der EEX (Strom-, Gas- und Emissionsrechte-Futures) als auch den Spotmarkt der EPEX SPOT sowie mehrere Partnerbörsen. Sie organisiert dabei nicht nur die finanzielle, sondern bei physisch gelieferten Produkten auch die physische Abwicklung, etwa im Zusammenspiel mit Fahrplan und Bilanzkreis.

Über Cross-Margining können Marktteilnehmer, die Positionen in mehreren Produkten oder Märkten halten, ihre Sicherheitsleistung bündeln, was die Kapitalbindung gegenüber einer isolierten Betrachtung je Markt reduziert.

Wann greift die EMIR-Clearingpflicht für Unternehmen mit Energie-Termingeschäften?

Die EMIR-Verordnung (EU) Nr. 648/2012 verpflichtet Unternehmen, die Energiederivate wie Strom- oder Gas-Futures handeln, grundsätzlich zur Meldung dieser Geschäfte an ein Transaktionsregister – unabhängig davon, ob sie über eine CCP geclearet werden.

Eine verpflichtende Clearingpflicht über eine CCP entsteht erst, wenn ein Unternehmen als nichtfinanzielle Gegenpartei bestimmte Schwellenwerte je Anlageklasse überschreitet. Geschäfte, die objektiv messbar der Absicherung von Risiken aus dem eigentlichen Geschäftsbetrieb oder dem Liquiditäts- und Finanzmanagement dienen (Hedging), werden bei dieser Schwellenwertberechnung nicht mitgezählt.

Diese Hedging-Ausnahme greift jedoch nicht automatisch: Unternehmen müssen die Absicherungsfunktion ihrer Geschäfte im Zweifel nachweisen können. Im Rahmen der EMIR-3.0-Überarbeitung wird zudem diskutiert, Clearingschwellen differenzierter nach Rohstoffklassen wie Energie, Agrar oder Metallen zu berechnen.

Was bedeutet die CCP-Struktur praktisch für die Beschaffungsstrategie von Unternehmen?

Für mittelständische Unternehmen, die Strom oder Gas über strukturierte Beschaffung oder Tranchenmodelle einkaufen und dabei Termingeschäfte zur Preisabsicherung nutzen, wirkt sich das CCP-Clearing in erster Linie indirekt aus: Der Energielieferant oder Portfoliomanager handelt an der Börse und trägt die Margin-Anforderungen, die über den Preis oder eine Risikoprämie weitergegeben werden können.

Hausverwaltungen ohne eigenen Börsenzugang kommen mit CCP-Strukturen in der Regel nicht direkt in Berührung. Relevant wird das Thema für sie höchstens mittelbar, wenn sie die Preisbildung und Risikoabsicherung ihres Energieversorgers verstehen oder bei Ausschreibungen die Bonität und Clearingpraxis eines Lieferanten einschätzen möchten. Für Unternehmen mit eigenem Energieeinkauf und Hedging-Strategie lohnt sich dagegen ein Blick auf die Clearingbedingungen des jeweiligen Handelspartners, da diese Einfluss auf Liquiditätsbedarf und Vertragskonditionen haben können.

Häufige Fragen zu CCP (Central Counterparty)

Ist die ECC dasselbe wie die EEX?

Nein. Die EEX (European Energy Exchange) ist die Handelsplattform, an der Energieprodukte gehandelt werden; die European Commodity Clearing AG (ECC) ist die rechtlich eigenständige zentrale Gegenpartei, die die dort geschlossenen Geschäfte cleart und abwickelt.

Muss jedes Unternehmen mit Stromtermingeschäften über eine CCP clearen?

Nein. Eine verpflichtende Clearingpflicht entsteht nach EMIR erst oberhalb bestimmter Schwellenwerte je Anlageklasse. Reine Hedging-Geschäfte zur Absicherung des eigenen Energieeinkaufs werden bei dieser Schwellenberechnung nicht mitgezählt, eine Meldepflicht an ein Transaktionsregister besteht aber unabhängig davon.

Was passiert, wenn ein Clearingmitglied ausfällt?

Die CCP nutzt zunächst die vom ausgefallenen Mitglied hinterlegten Sicherheiten (Margin) und greift danach auf einen gestaffelten Ausfallfonds zurück, an dem alle Clearingmitglieder beteiligt sind, bevor weitere Marktteilnehmer Verluste tragen müssen.

Betrifft das Thema CCP auch Hausverwaltungen?

Nur mittelbar. Hausverwaltungen handeln in der Regel nicht selbst an der Börse, sondern beziehen Energie über einen Lieferanten. Die Clearingstruktur wirkt sich höchstens über die Preisgestaltung oder die Bonitätsbewertung des Lieferanten aus.

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