Energie-Glossar · R
REMIT
REMIT (Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts) verbietet Insiderhandel und Marktmanipulation im Strom- und Gasgroßhandel und verpflichtet Marktteilnehmer zur Registrierung sowie zur Meldung von Transaktions- und Fundamentaldaten an die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER). In Deutschland überwachen die Bundesnetzagentur und die gemeinsame Markttransparenzstelle für Strom und Gas die Einhaltung.
Belegt durch:bundesnetzagentur.de 1
Die wichtigsten Informationen zu REMIT
- EU-Verordnung 1227/2011 gegen Marktmissbrauch im Energiegroßhandel, konkretisiert durch die Durchführungsverordnung (EU) 1348/2014
- Verbietet Insiderhandel und Marktmanipulation bei Strom- und Gas-Großhandelsprodukten
- Registrierungspflicht bei der nationalen Regulierungsbehörde vor meldepflichtigen Transaktionen
- Transaktions- und Fundamentaldaten müssen über registrierte Meldemechanismen an die ACER übermittelt werden
- In Deutschland zuständig: Bundesnetzagentur gemeinsam mit der Markttransparenzstelle für Strom und Gas
Was verbietet REMIT konkret?
REMIT verbietet zwei Verhaltensweisen im Energiegroßhandel: Insiderhandel, also das Ausnutzen nicht öffentlicher, preisrelevanter Informationen beim Handel mit Großhandelsprodukten für Strom und Gas, und Marktmanipulation, also Handlungen, die falsche oder irreführende Signale über Angebot, Nachfrage oder Preise setzen. Ergänzend müssen Marktteilnehmer eigene Insiderinformationen – etwa ungeplante Kraftwerksausfälle oder Kapazitätsänderungen – grundsätzlich zeitnah veröffentlichen, damit alle Marktteilnehmer gleichen Zugang zu preisrelevanten Informationen haben.
Wer muss sich bei REMIT registrieren?
Registrierungspflichtig sind Marktteilnehmer, die meldepflichtige Transaktionen im Energiegroßhandel abschließen – das schließt auch Unternehmen ein, die ausschließlich konzerninterne Verträge oder Regelenergieverträge für Strom oder Gas abschließen. Auch Endverbraucher, die an einer einzelnen Verbrauchseinheit die technische Möglichkeit haben, mindestens 600 Gigawattstunden pro Jahr zu verbrauchen, fallen unter die Registrierungspflicht. Kleine Erzeugungsanlagen bis zehn Megawatt im Strom- beziehungsweise zwanzig Megawatt im Gasbereich sind von der Meldepflicht ausgenommen, solange sie nicht über organisierte Marktplätze handeln. Die Registrierung erfolgt bei der Bundesnetzagentur, die Meldung der Daten anschließend über einen bei der ACER registrierten Meldemechanismus (Registered Reporting Mechanism).
Betrifft REMIT auch mittelständische Unternehmen und Hausverwaltungen mit eigener Beschaffung?
Für die meisten mittelständischen Unternehmen und Hausverwaltungen, die Strom und Gas über einen Standardliefervertrag beim Energieversorger beziehen, spielt REMIT im Alltag keine Rolle – die Meldepflichten liegen beim Versorger. Relevant wird REMIT dagegen für Unternehmen, die selbst am Großhandel teilnehmen: etwa über einen eigenen Bilanzkreis, direkte Power Purchase Agreements, Handel an der Strombörse oder eigene Regelenergievermarktung. Wer eine solche eigene Beschaffungs- oder Vermarktungsstruktur aufbaut, sollte frühzeitig prüfen, ob eine Registrierungspflicht entsteht, um Verstöße von Anfang an zu vermeiden.
Was passiert bei Verstößen gegen REMIT?
Verstöße gegen die Verbote von Insiderhandel und Marktmanipulation oder gegen die Melde- und Veröffentlichungspflichten kann die Bundesnetzagentur untersuchen und mit Bußgeldern ahnden. Mit zunehmendem algorithmischem und automatisiertem Handel im untertägigen Strommarkt (Intraday) hat die Überwachungspraxis der Regulierungsbehörden in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen, auch weil sich Manipulationsmuster durch automatisierte Auswertung der gemeldeten Handelsdaten leichter erkennen lassen als früher.
Für betroffene Unternehmen empfiehlt sich deshalb eine saubere interne Dokumentation von Handelsentscheidungen und eine klare Trennung zwischen öffentlich verfügbaren und internen, potenziell insiderrelevanten Informationen. Wer selbst Fundamentaldaten veröffentlichen muss, etwa zu geplanten Kraftwerksrevisionen, sollte dafür einen verlässlichen, dokumentierten Prozess etablieren, da auch verspätete oder unvollständige Veröffentlichungen als Verstoß gegen die Transparenzpflichten gewertet werden können.
In der Unternehmenspraxis empfiehlt sich außerdem eine regelmäßige Schulung der am Handel beteiligten Mitarbeitenden, da REMIT-Verstöße nicht nur vorsätzlich, sondern auch aus Unwissenheit über die genauen Melde- und Veröffentlichungspflichten entstehen können. Compliance-Abteilungen größerer Energieabnehmer richten dafür häufig eigene interne Kontrollprozesse ein, die Handelsentscheidungen vor Ausführung auf mögliche REMIT-Relevanz prüfen. Auch die regelmäßige Beobachtung veröffentlichter Merkblätter der Bundesnetzagentur zur Registrierungs- und Meldepraxis gehört zu einem soliden internen Compliance-Prozess.
Quellen & Verweise
- Bundesnetzagentur — Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas. bundesnetzagentur.de · Abruf
Häufige Fragen zu REMIT
Gilt REMIT auch für private Verbraucher mit normalem Stromliefervertrag?
Nein. Ein üblicher Stromliefervertrag mit einem Energieversorger begründet keine eigene Registrierungs- oder Meldepflicht nach REMIT. Diese Pflichten treffen den Versorger, nicht den Letztverbraucher – es sei denn, ein Großverbraucher erreicht die relevante Verbrauchsschwelle für eine einzelne Verbrauchseinheit.
Was ist der Unterschied zwischen REMIT und der Marktmissbrauchsverordnung MAR?
REMIT gilt speziell für den physischen Energiegroßhandel mit Strom und Gas, einschließlich bestimmter Derivate mit physischer Lieferung. Die Marktmissbrauchsverordnung MAR erfasst dagegen Finanzinstrumente an Finanzmärkten. Bei Energiederivaten mit finanzieller statt physischer Erfüllung können sich beide Regime überschneiden.
Wie melde ich Transaktionen nach REMIT?
Die Meldung erfolgt nicht direkt an die Bundesnetzagentur, sondern über einen bei der ACER registrierten Meldemechanismus (Registered Reporting Mechanism), der die Transaktions- und Fundamentaldaten im vorgeschriebenen Format an die ACER übermittelt.
Was zählt als Insiderinformation im Sinne von REMIT?
Als Insiderinformation gilt eine präzise Information über Umstände oder ein Ereignis, die noch nicht öffentlich bekannt ist, sich auf ein oder mehrere Energiegroßhandelsprodukte bezieht und bei Veröffentlichung erheblichen Einfluss auf deren Preis haben könnte – etwa ein ungeplanter Kraftwerksausfall.
