Energie-Glossar · R
RLM
Messlogik nach § 55 MsbG: Über 100.000 kWh/Jahr werden Zählerstandsgänge oder – soweit erforderlich – viertelstündliche RLM-Werte verarbeitet. Bis einschließlich 100.000 kWh kann bei intelligenten Messsystemen ebenfalls ein Zählerstandsgang beziehungsweise vorhandene RLM genutzt werden. SLP ist daher kein starres Gegenstück in jedem Fall.
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Messverfahren: keine starre Zweiteilung
> 100.000 kWh/Jahr
≤ 100.000 kWh/Jahr mit iMS
Die wichtigsten Informationen zu RLM
- Pflicht bei Strom ab 100.000 kWh Jahresverbrauch – darunter Bilanzierung über Standardlastprofile (§ 12 StromNZV)
- 35.040 Viertelstunden-Messwerte pro Jahr statt eines Jahresablesewerts
- Rechnung besteht aus Arbeitspreis und Leistungspreis auf die Jahreshöchstlast
- RLM-Kunden werden spitz abgerechnet – Mehr-/Mindermengenabrechnung entfällt
- Im Gasbereich liegt die Grenze zur Lastgangmessung deutlich höher (1,5 Mio. kWh/a)
Wie funktioniert die registrierende Leistungsmessung?
Bei der registrierenden Leistungsmessung erfasst die Messeinrichtung durchgehend den Verbrauch und speichert alle 15 Minuten einen Leistungsmittelwert. Statt eines einzigen Jahresablesewerts entstehen so 35.040 Messwerte pro Jahr – der vollständige Lastgang der Entnahmestelle. Die Werte werden fernausgelesen und an Netzbetreiber und Lieferant übermittelt; sie sind die Grundlage für Abrechnung, Bilanzierung und alle weiteren energiewirtschaftlichen Prozesse der Marktlokation. Gemessen wird dabei nicht nur die Wirkarbeit, sondern in der Regel auch die Blindarbeit, die bei schlechtem Leistungsfaktor gesondert berechnet werden kann.
Technisch kommt bei größeren Leistungen eine Wandlermessung zum Einsatz: Strom- und gegebenenfalls Spannungswandler übersetzen die hohen Ströme auf messbare Größen, der Zähler registriert daraus den Lastgang. Die Fernauslesung erfolgt regelmäßig; die Marktkommunikation zwischen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferant läuft über standardisierte elektronische Prozesse. Für den Kunden bedeutet das: keine Selbstablesung, keine Schätzung – die Abrechnung basiert vollständig auf gemessenen Werten.
Der Unterschied zum Haushaltsbereich ist grundlegend: Kleinere Kunden werden über Standardlastprofile (SLP) bilanziert – typisierte Verbrauchskurven, die den tatsächlichen Verbrauch nur statistisch abbilden. RLM-Kunden werden dagegen mit ihrem echten, viertelstundenscharfen Verbrauch geführt. Das macht die Abrechnung verbrauchsgetreu und eröffnet Analysemöglichkeiten, die es bei SLP nicht gibt.
Ab wann ist RLM Pflicht und wo liegen die Grenzen?
Grundlage ist die Netzzugangsregulierung: Entnahmestellen bis 100.000 kWh Jahresstromverbrauch werden nach § 12 StromNZV über Standardlastprofile bilanziert – darüber ist der Lastgang viertelstündlich zu messen. Die 100.000-kWh-Grenze markiert damit den Übergang vom SLP- zum RLM-Kunden. Im Gasbereich liegt die Schwelle zur Lastgangmessung deutlich höher: bei 1,5 Millionen kWh Jahresverbrauch beziehungsweise einer hohen stündlichen Ausspeiseleistung.
Die Grenze ist dabei keine Wahlmöglichkeit, sondern Pflicht – wer sie überschreitet, wird umgestellt. Umgekehrt hält der Smart-Meter-Rollout inzwischen auch unterhalb der Schwelle Einzug: Intelligente Messsysteme liefern ebenfalls Viertelstundenwerte, etwa als Grundlage für dynamische Tarife, ohne dass daraus automatisch eine RLM-Abrechnung mit Leistungspreis wird. Die Unterscheidung zwischen Messtechnik einerseits und Bilanzierungs- beziehungsweise Abrechnungsregime andererseits bleibt also wichtig.
Typische RLM-Kunden sind Industriebetriebe, größere Gewerbe- und Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser und größere Wohnanlagen mit zentraler Technik – etwa mit Wärmepumpen, Aufzügen und Ladeinfrastruktur. Für Hausverwaltungen relevant: Wächst der Verbrauch einer Liegenschaft durch Elektrifizierung über die Schwelle, wechselt die Messung in die RLM-Welt mit anderen Vertrags-, Mess- und Abrechnungsstrukturen. Mehrere kleinere Entnahmestellen eines Unternehmens bleiben dabei getrennt betrachtet – zusammengerechnet wird nicht.
Wie setzt sich die Rechnung bei RLM-Kunden zusammen?
Die RLM-Rechnung besteht aus zwei Hauptkomponenten: dem Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde und dem Leistungspreis auf die Jahreshöchstlast – die höchste viertelstündliche Durchschnittsleistung des Abrechnungsjahres, ausgewiesen in €/kW. Diese Struktur macht Lastspitzenmanagement unmittelbar geldwert: Jede dauerhaft vermiedene kW-Spitze senkt die Netzentgeltkosten direkt, weshalb Peak Shaving und Lastganganalysen für RLM-Kunden zu den wirksamsten Kostenhebeln gehören. Der Leistungspreis macht bei vielen RLM-Kunden einen erheblichen Teil der Netzentgeltkosten aus.
Zur Netzentgeltsystematik gehört auch die Benutzungsstundenzahl – der Quotient aus Jahresverbrauch und Jahreshöchstlast: Netzbetreiber unterscheiden in ihren Preisblättern üblicherweise Kunden unter und über 2.500 Benutzungsstunden, mit unterschiedlicher Gewichtung von Arbeits- und Leistungspreis. Ein gleichmäßiges Lastprofil wird so doppelt belohnt: über niedrigere Spitzen und über die günstigere Entgeltkategorie. Bei besonders gleichmäßiger oder atypischer Netznutzung kommen zusätzlich individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV in Betracht.
Ein weiterer Unterschied zur SLP-Welt: RLM-Kunden werden spitz abgerechnet – der gemessene Verbrauch jeder Viertelstunde geht direkt in die Abrechnung ein, eine Mehr-/Mindermengenabrechnung wie bei profilbilanzierten Kunden entfällt. Die 15-Minuten-Werte sind zugleich die Grundlage für die Bilanzierung des Lieferanten und die Fahrplanprozesse gegenüber den Netzbetreibern: Der Lieferant muss den Verbrauch seiner RLM-Kunden prognostizieren und in seinen Bilanzkreis einstellen; Abweichungen kosten Ausgleichsenergie. Deshalb interessieren sich Lieferanten bei Vertragsverhandlungen für die Prognostizierbarkeit des Lastgangs – ein gleichmäßiges Profil erhält bessere Konditionen als ein sprunghaftes.
Wie nutzen Sie Ihre Lastgangdaten optimal?
Für Beschaffung und Energiecontrolling sind die Lastgangdaten Gold wert: Sie zeigen Grundlast, Spitzen und Einsparpotenziale auf Viertelstundenebene. Aus dem Lastgang lassen sich zentrale Fragen beantworten: Wie hoch ist die Grundlast nachts und am Wochenende – und welche Verbraucher laufen dort unnötig? Wann und warum treten die Jahreshöchstlasten auf? Welches Potenzial haben Lastverschiebung, Peak Shaving oder eine PV-Anlage mit Speicher?
Unternehmen sollten ihre Lastgangdaten regelmäßig beim Messstellenbetreiber oder Lieferanten abrufen – ein Anspruch auf die eigenen Messwerte besteht. In der Praxis bewährt sich ein dreistufiges Vorgehen:
- Lastgang mindestens eines vollen Jahres beschaffen und visualisieren – erst das Jahresbild zeigt saisonale Muster und die relevanten Spitzen
- Auffälligkeiten den Verursachern zuordnen: Grundlastblöcke, wiederkehrende Spitzen, untypische Wochenendverbräuche
- Maßnahmen ableiten und deren Wirkung im Lastgang nachverfolgen – vom gestaffelten Anfahren der Anlagen bis zur Speicherinvestition
Auch für die Beschaffung zählt der Lastgang: Er ist die Datengrundlage für Ausschreibungen, für die Base-Peak-Strukturierung am Terminmarkt und für die Bewertung, ob dynamische Preisbestandteile oder Spotanbindung zum eigenen Profil passen.
Für Hausverwaltungen mit RLM-Liegenschaften gilt dasselbe Prinzip im Kleinen: Der Lastgang zeigt, ob zentrale Anlagen wie Lüftung, Aufzüge oder Heizungspumpen außerhalb der Nutzungszeiten durchlaufen, und liefert die Datengrundlage für Betriebsoptimierung ohne Investitionen. Wer zusätzlich Ladeinfrastruktur oder Wärmepumpen plant, kann am Lastgang ablesen, wie viel Anschlussleistung tatsächlich frei ist – oft mehr, als die Anschlusswerte vermuten lassen.
Quellen & Verweise
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), § 55 Messwertverarbeitung. gesetze-im-internet.de · Abruf
Häufige Fragen zu RLM
Ab welchem Verbrauch werde ich RLM-Kunde?
Bei Strom ab 100.000 kWh Jahresverbrauch an der Entnahmestelle – darunter erfolgt die Bilanzierung nach § 12 StromNZV über Standardlastprofile. Bei Gas liegt die Grenze deutlich höher, bei 1,5 Millionen kWh pro Jahr beziehungsweise hoher stündlicher Ausspeiseleistung. Maßgeblich ist die einzelne Entnahmestelle, nicht der Unternehmensverbrauch insgesamt.
Was unterscheidet RLM vom intelligenten Messsystem (Smart Meter)?
Beide messen viertelstündlich, bedienen aber unterschiedliche Welten: RLM ist die etablierte Messung für Großverbraucher über 100.000 kWh mit Leistungspreisabrechnung. Intelligente Messsysteme bringen die Viertelstundenmessung in kleinere Abnahmestellen und ermöglichen dort etwa dynamische Tarife – ohne dass daraus automatisch eine RLM-Abrechnung mit Leistungspreis wird.
Wie komme ich an meine Lastgangdaten?
Beim Messstellenbetreiber oder Ihrem Lieferanten – Sie haben Anspruch auf Ihre eigenen Messwerte. Üblich sind CSV-Exporte oder Portalzugänge mit den Viertelstundenwerten. Fordern Sie mindestens ein volles Jahr an, damit saisonale Muster und die Jahreshöchstlast sichtbar werden.
Warum gibt es bei RLM keine Mehr-/Mindermengenabrechnung?
Weil der tatsächliche Verbrauch jeder Viertelstunde direkt gemessen und spitz abgerechnet wird. Bei SLP-Kunden wird dagegen zunächst ein Profil unterstellt; die Differenz zwischen Profil und tatsächlicher Ablesung wird nachträglich als Mehr- oder Mindermenge zwischen Netzbetreiber und Lieferant ausgeglichen. Diese Korrektur ist bei gemessenen Lastgängen überflüssig.
Kann ich als RLM-Kunde den Lieferanten genauso leicht wechseln?
Ja, der Wechselprozess ist Standard und durch die Marktprozesse geregelt; seit Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels laufen die Prozesse noch schneller. Praktisch wichtiger als der Prozess ist die Vorbereitung: Mit einem aktuellen Lastgang lassen sich Angebote präzise ausschreiben und fair vergleichen.
