Energie-Glossar · W

WiM (Wechselprozesse im Messwesen)

Lesezeit ca. 2 Min.

Definition

WiM ist die von der Bundesnetzagentur festgelegte Sammlung bundesweit einheitlicher Geschäftsprozesse für den Wechsel des Messstellenbetreibers und die Datenübermittlung zwischen den beteiligten Marktpartnern in Strom und Gas. Sie regelt Fristen, Datenformate (EDIFACT-Nachrichten) und Zuständigkeiten zwischen Netzbetreiber, grundzuständigem und wettbewerblichem Messstellenbetreiber (gMSB/wMSB). Grundlage ist im Wesentlichen das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG); WiM ergänzt die GPKE (Lieferantenwechsel Strom) und GeLi Gas (Lieferantenwechsel Gas) um die messwesenspezifischen Abläufe.

Belegt durch:bundesnetzagentur.de 1

Die wichtigsten Informationen zu WiM (Wechselprozesse im Messwesen)

  • Von der Bundesnetzagentur (Beschlusskammer 6) festgelegtes Prozessregelwerk für den Wechsel des Messstellenbetreibers in Strom und Gas
  • Regelt die Marktkommunikation zwischen Netzbetreiber, grundzuständigem MSB (gMSB) und wettbewerblichem MSB (wMSB) über standardisierte EDIFACT-Nachrichten
  • Ergänzt GPKE und GeLi Gas, die den Lieferantenwechsel regeln, um die messstellenbetriebsspezifischen Prozesse
  • Rechtsgrundlage ist im Wesentlichen das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG); die aktuelle Fassung wird über BNetzA-Festlegungen und Mitteilungen fortgeschrieben
  • Relevant für Hausverwaltungen und Unternehmen, sobald ein wettbewerblicher statt des grundzuständigen Messstellenbetreibers beauftragt wird oder ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll

Was regelt WiM konkret, und welche Marktpartner sind beteiligt?

WiM legt bundesweit einheitlich fest, welche Nachrichten in welcher Reihenfolge und mit welchen Fristen ausgetauscht werden, wenn sich am Messstellenbetrieb einer Zählstelle etwas ändert – etwa beim Wechsel des Messstellenbetreibers, beim Einbau eines intelligenten Messsystems oder bei der Übermittlung von Stamm- und Messwerten. Festgelegt wird WiM von der Bundesnetzagentur, konkret von deren Beschlusskammer 6, auf Basis des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).

Beteiligt sind mehrere Marktrollen: der Netzbetreiber als Betreiber des Anschlussnetzes, der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB), der die Zählpunkte im jeweiligen Netzgebiet standardmäßig betreut, sowie ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB), den Anschlussnutzer alternativ beauftragen können. WiM regelt, wie diese Akteure per standardisierten EDIFACT-Nachrichten miteinander kommunizieren – etwa bei einem Betreiberwechsel, einer Zählerablesung oder einer Anlagenänderung.

Worin unterscheidet sich WiM von GPKE und GeLi Gas?

GPKE (Strom) und GeLi Gas (Gas) regeln den Lieferantenwechsel, also den Wechsel des Energielieferanten für eine Entnahmestelle. WiM setzt eine Ebene darunter an und regelt ausschließlich die messtechnische Seite: den Wechsel des Messstellenbetreibers, den Ein- oder Ausbau von Zählern und Messsystemen sowie die Übermittlung von Messwerten an die berechtigten Marktpartner.

  • GPKE/GeLi Gas: Wechsel des Energielieferanten, Belieferung der Entnahmestelle
  • WiM: Wechsel des Messstellenbetreibers, Einbau und Betrieb der Messtechnik, Messwertübermittlung

Beide Prozessfamilien laufen parallel und teilweise verzahnt ab, da ein Lieferantenwechsel unter Umständen zeitgleich mit Änderungen am Messstellenbetrieb einhergehen kann. WiM Teil 1 behandelt dabei die Basisprozesse, unter anderem den Wechsel des Messstellenbetreibers, WiM Teil 2 die Übermittlung von Werten zwischen den Marktpartnern.

Was bedeutet WiM für Hausverwaltungen und Unternehmen in der Praxis?

Für Hausverwaltungen wird WiM vor allem beim Einbau intelligenter Messsysteme relevant: Möchte eine Verwaltung oder ein Eigentümer statt des grundzuständigen Messstellenbetreibers einen wettbewerblichen MSB beauftragen – etwa um mehrere Liegenschaften einheitlich zu betreuen oder Zusatzleistungen wie Submetering zu nutzen –, läuft dieser Wechsel nach den WiM-Prozessen ab, inklusive festgelegter Fristen und Mitteilungspflichten gegenüber Netzbetreiber und Energielieferant.

Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) ist WiM relevant, sobald ein neuer Messstellenbetreiber beauftragt wird oder ein bestehender Zähler getauscht werden soll, etwa im Rahmen der Pflichteinbaufälle für intelligente Messsysteme. Da die WiM-Prozesse feste Fristen für Kündigung, Anmeldung und Übergabe der Messstelle vorsehen, sollten Wechselvorhaben rechtzeitig mit allen Marktpartnern abgestimmt werden, um Verzögerungen beim Betreiberwechsel zu vermeiden.

  • Rechtzeitige Abstimmung mit Netzbetreiber, aktuellem und künftigem Messstellenbetreiber, um Lücken bei der Zählerablesung zu vermeiden
  • Prüfung, ob der gewählte wettbewerbliche Messstellenbetreiber die gewünschten Zusatzleistungen wie Submetering oder Fernauslesung tatsächlich anbietet

Quellen & Verweise

  1. Bundesnetzagentur — Wechselprozesse im Messwesen (WiM). bundesnetzagentur.de · Abruf

Häufige Fragen zu WiM (Wechselprozesse im Messwesen)

Wer legt die WiM-Prozesse fest und wo sind sie dokumentiert?

Die WiM-Prozesse werden von der Bundesnetzagentur, konkret der Beschlusskammer 6, per Festlegung bestimmt und regelmäßig durch Mitteilungen aktualisiert. Der BDEW veröffentlicht ergänzend Anwendungshilfen, die die praktische Umsetzung der Festlegung für Marktteilnehmer konkretisieren.

Muss ich als Hausverwaltung dem Wechsel des Messstellenbetreibers zustimmen?

Der Anschlussnutzer beziehungsweise Anlagenbetreiber entscheidet grundsätzlich frei, ob er beim grundzuständigen Messstellenbetreiber bleibt oder einen wettbewerblichen MSB beauftragt; der Netzbetreiber muss den Wechsel nach den WiM-Fristen abwickeln.

Was passiert, wenn WiM-Fristen nicht eingehalten werden?

Werden die in der WiM-Festlegung vorgesehenen Fristen von einem Marktpartner nicht eingehalten, kann dies zu Verzögerungen beim Betreiberwechsel oder bei der Inbetriebnahme neuer Messtechnik führen; die Bundesnetzagentur kann Verstöße im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion prüfen.

Wie hängen WiM und die Pflicht zum Einbau intelligenter Messsysteme zusammen?

Der Einbau eines intelligenten Messsystems wird technisch und organisatorisch über die WiM-Prozesse abgewickelt, unabhängig davon, ob der Einbau durch den grundzuständigen oder einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber erfolgt.

Erstgespräch