Energie-Glossar · C
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die EU-Richtlinie 2022/2464, die große Unternehmen zu einer detaillierten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach einheitlichen Standards verpflichtet. Nach der Überarbeitung im sogenannten Omnibus-Verfahren gilt die Pflicht künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Jahresumsatz; die deutsche Umsetzung erfolgt über das CSRD-Umsetzungsgesetz.
CSRD-Pflicht nach Omnibus-Reform
Die wichtigsten Informationen zu CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
- EU-Richtlinie 2022/2464, löst die frühere Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und erweitert die Berichtspflichten deutlich
- Nach der Omnibus-Reform nur noch anwendbar auf Unternehmen mit kumulativ mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Millionen Euro Jahresumsatz
- Berichtsinhalte nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Umwelt, Soziales und Governance inklusive Scope-1-, Scope-2- und teils Scope-3-Emissionen
- Kleinere Zulieferer sollen durch den freiwilligen, schlankeren Standard VSME statt vollständiger ESRS-Datenabfragen entlastet werden
- Deutsche Umsetzung über das CSRD-Umsetzungsgesetz; das parlamentarische Verfahren war Mitte 2026 noch nicht abgeschlossen
Welche Unternehmen sind nach der CSRD-Reform noch berichtspflichtig?
Nach der Überarbeitung der CSRD im sogenannten Omnibus-Verfahren sind nur noch Unternehmen unmittelbar zur Berichterstattung verpflichtet, die mehr als 1.000 Beschäftigte haben und gleichzeitig einen Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro erzielen – beide Schwellenwerte müssen kumulativ erfüllt sein, dasselbe gilt für Mutterunternehmen eines Konzerns.
Das ist eine deutliche Verengung gegenüber der ursprünglichen Fassung: Ursprünglich waren EU-weit rund 50.000 Unternehmen einbezogen, davon schätzungsweise 15.000 in Deutschland. Mit den neuen, angehobenen Schwellenwerten dürften in Deutschland nur noch rund 3.900 Unternehmen unmittelbar berichtspflichtig sein. Für viele mittelständische Unternehmen, die ursprünglich in den Anwendungsbereich gefallen wären, entfällt die eigene Berichtspflicht damit vollständig.
Was müssen berichtspflichtige Unternehmen offenlegen?
Berichtspflichtige Unternehmen legen ihre Nachhaltigkeitsleistung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) offen – einem einheitlichen Berichtsrahmen für Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Zentraler Baustein ist die doppelte Wesentlichkeit: Berichtet werden muss sowohl, wie das Unternehmen die Umwelt und Gesellschaft beeinflusst, als auch, wie Nachhaltigkeitsrisiken die eigene finanzielle Lage beeinflussen.
Zu den Berichtsinhalten zählen unter anderem die Treibhausgasemissionen nach Scope 1, Scope 2 und – je nach Wesentlichkeit – auch Scope 3, also die Emissionen der vor- und nachgelagerten Lieferkette. Die Angaben unterliegen einer externen Prüfungspflicht durch Wirtschaftsprüfer, zunächst mit begrenzter Prüfungstiefe. Diese Prüfungspflicht unterscheidet die CSRD von rein freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten früherer Jahre.
Was bedeutet die CSRD für mittelständische Zulieferer, die selbst nicht berichtspflichtig sind?
Auch wenn ein mittelständisches Unternehmen selbst unterhalb der neuen Schwellenwerte bleibt, spürt es die CSRD häufig indirekt: Berichtspflichtige Konzerne benötigen für ihre eigene Lieferkettenberichterstattung Daten von Zulieferern – etwa zu Emissionen, Energieverbrauch oder Arbeitsbedingungen. Diese Anfragen erreichen den Mittelstand oft als Fragebogen im Rahmen von Einkaufs- oder Lieferantenbewertungsprozessen.
Die Omnibus-Reform soll diesen Weitergabedruck begrenzen: Systematische, tiefgehende Informationsabfragen bei kleineren Zulieferern sollen künftig nur noch im Ausnahmefall zulässig sein. Als Referenzpunkt für freiwillige, schlankere Angaben dient der Standard VSME (Voluntary Standard for SMEs), der deutlich geringere Detailanforderungen stellt als die vollständigen ESRS.
- Prüfen, ob und welche Kunden als berichtspflichtige Konzerne Nachhaltigkeitsdaten entlang der Lieferkette anfragen
- Eigene Kennzahlen zu Energieverbrauch und Emissionen so aufbauen, dass sie sich ohne großen Zusatzaufwand in Kundenanfragen einspeisen lassen
- Den VSME-Standard als Orientierung nutzen, statt vorschnell vollständige ESRS-Berichte aufzusetzen
Wie ist der Stand der deutschen Umsetzung?
Die überarbeitete Richtlinie muss innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden; in Deutschland geschieht das über das CSRD-Umsetzungsgesetz. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat dazu 2026 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, das Gesetzgebungsverfahren war zum Zeitpunkt der Recherche noch nicht abgeschlossen. Deutschland macht zudem von der EU-weiten Möglichkeit Gebrauch, Unternehmen der ursprünglichen ersten Berichtswelle, die unterhalb der neuen Schwellenwerte liegen, rückwirkend von der Berichtspflicht für die betroffenen Jahre zu befreien.
Für Unternehmen empfiehlt sich, den Gesetzgebungsprozess weiter zu beobachten, statt sich allein auf vorläufige Schwellenwerte zu verlassen – insbesondere, wenn absehbar ist, dass Wachstum das Unternehmen in die Nähe der neuen Grenzwerte bringen könnte.
Häufige Fragen zu CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Ab welcher Unternehmensgröße gilt die CSRD-Berichtspflicht?
Nach der Omnibus-Reform greift die unmittelbare Berichtspflicht nur noch, wenn ein Unternehmen kumulativ mehr als 1.000 Beschäftigte hat und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt. Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Betrifft die CSRD auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?
Direkt in der Regel nicht mehr, da die Schwellenwerte deutlich angehoben wurden. Indirekt kann die CSRD KMU aber betreffen, wenn sie als Zulieferer berichtspflichtiger Konzerne Nachhaltigkeitsdaten liefern sollen – hierfür ist der schlankere VSME-Standard als Orientierung gedacht.
Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESRS?
Die CSRD ist die EU-Richtlinie, die die Berichtspflicht dem Grunde nach vorschreibt. Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die konkreten inhaltlichen und methodischen Standards, nach denen berichtspflichtige Unternehmen ihren Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen.
Muss ich Scope-3-Emissionen meiner Lieferanten offenlegen?
Berichtspflichtige Unternehmen müssen Scope-3-Emissionen offenlegen, soweit diese im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft werden. Das schließt in der Regel auch Emissionen aus der Lieferkette ein, was den Datenbedarf bei Zulieferern erklärt.
Gilt in Deutschland schon das CSRD-Umsetzungsgesetz?
Das CSRD-Umsetzungsgesetz befand sich Mitte 2026 noch im parlamentarischen Verfahren. Unternehmen sollten den weiteren Gesetzgebungsprozess verfolgen, da sich Details zu Fristen und Ausnahmen bis zum endgültigen Beschluss noch ändern können.